Sie haben eine innovative Idee, benötigen für die Umsetzung aber einen externen Dienstleister und am besten eine finanzielle Unterstützung?
Dann aufgepasst - vielleicht ist der Innovationsgutschein Bayern das Richtige für Sie.
Warum?
- Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen und Handwerksbetriebe (weniger als 50 Mitarbeitende), Freiberufliche sowie Existenzgründende mit Sitz in Bayern.
- Gefördert werden externe Dienstleistungen im Rahmen einer innovativen Technologieentwicklung, z.B. Machbarkeitsstudien, Prototypenbau und Zertifizierungen.
Neugierig?
In unserer kostenlosen Online-Informationsveranstaltung stellen wir Ihnen das Förderprogramm vor und informieren Sie insbesondere zu folgenden Themen:
- Fachliche Inhalte
- Förderbedingungen
- Antragsprozess
- Ihre Fragen – unsere Antworten
An wen richtet sich die Veranstaltung?
- Existenzgründende
- Kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 50 Mitarbeitenden
- Handwerksbetriebe mit weniger als 50 Mitarbeitenden
- Freiberufliche
- Kammern, Verbände, Wirtschaftsförderungen, Gründungszentren, Beratungen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Melden Sie sich jetzt an und profitieren auch Sie von der Förderung!
Ansprechtpartnerin: Frau Anja Kümmel, anja.kuemmelbayern-innovativ.de