Mit dem Bayerischen Förderprogramm für den Erwerb von Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb setzt die Bayerische Staatsregierung Investitionsanreize, um den Hochlauf der Wasserstoffmobilität im Nutzfahrzeugbereich technologieneutral zu beschleunigen.
Warum brauchen wir ein Förderprogramm zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen in Bayern?
Der Einsatz von leichten und schweren Nutzfahrzeugen mit Wasserstoffantrieb im Straßenverkehr ist notwendig, um die ehrgeizigen Klimaschutzziele im Verkehrssektor zu erreichen. Gleichzeitig sind die entsprechenden Fahrzeuge aktuell deutlich teurer als entsprechende Diesel- und batterieelektrische Fahrzeuge. Das Programm zielt darauf ab, die Mehrkosten bei der Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen zu reduzieren und die bestehenden Programme zum Aufbau von Elektrolyseur- und Wasserstofftankstelleninfrastruktur zu ergänzen, sodass regionale Wertschöpfungsketten adressiert werden.
Konditionen des Förderprogramms zur Anschaffung von wasserstoffbetriebenen Nutzfahrzeugen in Bayern
Ziel des Programms
Ziel der Förderung ist es, Mehrausgaben bei der Anschaffung von Fahrzeugen mit Wasserstoffantrieb zu reduzieren und damit einen Beitrag zur Marktaktivierung bzw. zum Markthochlauf für Nutzfahrzeuge mit Wasserstoffantrieb zu leisten.
Antragsberechtigte
Der Kreis der Zuwendungsempfänger ist offen gestaltet. Antragsberechtigt sind sowohl juristische als auch natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind und zum Zeitpunkt der Auszahlung ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.
Antragstellung
Die Förderrichtlinie trat zum 01.01.2026 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2028.
Mit der Änderungsbekanntmachung, die am 05.08.2026 in Kraft getreten ist, wurde neben redaktionellen Aktualisierungen die Anschaffungsfrist von 12 auf 18 Monate verlängert, die minimale Laufleistung gestrichen sowie die Zweckbindungsfrist und das Auszahlungsverfahren beim Leasing konkretisiert.
Die Förderung wird im Rahmen von regelmäßigen Förderaufrufen gewährt. Mit dem Förderaufruf werden ergänzende Hinweise zur Förderrichtlinie und die inhaltlichen Anforderungen an die einzureichenden Unterlagen veröffentlicht.
Erster von zwei geplanten Förderaufrufen ist seit 05.08.2026 veröffentlicht und bleibt für 12 Wochen bis zum 28.10.2028 geöffnet.
Der Förderaufruf ist auf der Webseite des Projektträger Bayern bei der Bayern Innovativ GmbH veröffentlicht.
Zum Förderaufruf
Fördergegenstand
Der Erwerb und das Leasing von neuen Nutzfahrzeugen der EG-Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 mit Brennstoffzellen- oder Wasserstoff-Verbrennerantrieb auf Basis des Art. 36b AGVO.
Voraussetzungen
Das Nutzfahrzeug mit Wasserstoffantrieb muss in Bayern auf den Zuwendungsempfänger zugelassen sein und an einem Sitz, Niederlassung oder einer Betriebsstätte des Zuwendungsempfängers in Bayern stationiert sein. Das Nutzfahrzeug mit Wasserstoffantrieb muss während der gesamten Zeit der Zweckbindung in Benutzung sein.
Höhe der Förderung
Die Beihilfeintensität für die im Rahmen des Vorhabens gemachten Ausgaben beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die maximale Zuwendungssumme pro Fahrzeug variiert je nach Fahrzeugklasse (N1 bis N3) und wird in den Förderaufrufen festgesetzt.
Ansprechpartner und Verfahrensablauf
Betreut und abgewickelt wird das Förderprogramm vom beliehenen Projektträger, der auch als zentraler Ansprechpartner in allen Förderfragen fungiert. Der Projektträger veröffentlicht die Förderaufrufe und führt die Prüfung der Skizzen und Anträge durch. Kontaktdaten und weitere Informationen zum Projektträger werden in Kürze bekanntgegeben.
Es wird daher empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger aufzunehmen. Informationen zum Verfahren stehen auf der Website des Projektträgers zur Verfügung.


